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Was bleibt nach dem Ende einer Beziehung? Verletzte Gefühle, Trauer, Wut und meistens auch eine große digitale Datenspur: E-Mails, Nachrichten und Fotos der gemeinsamen Zeit. Viele löschen diese Spuren lückenlos auf allen Geräten. Andere übertragen sie auf externe Speichermedien. Und wieder andere laden Revenge Porn ins Internet – und machen sich damit strafbar.
Von Revenge Porn oder Racheporno spricht man, wenn jemand Bilder oder Videos einer meist unbekleideten Person (häufig Ex-Partner:innen) ohne deren Zustimmung veröffentlicht. Betroffen sind alle Altersgruppen. Die Orte, an denen solche Aufnahmen veröffentlicht werden, sind zahlreich. Es gibt sogar pornografische Angebote im Netz, die sich auf Revenge Porn spezialisiert haben.
Die Veröffentlichung der Bilder setzt voraus, dass sie überhaupt angefertigt und ausgetauscht wurden. Oft passiert das im Rahmen von einvernehmlichem Sexting, das besonders bei jungen Menschen beliebt ist. Eltern oder Pädagog:innen kann es schwerfallen, mit Kindern und Jugendlichen darüber zu sprechen. Doch junge Menschen sind zurecht neugierig auf die Themen Sexualität und Pornografie und kommen damit früher oder später in Berührung.
Die Empfehlung, auf keinen Fall Nacktbilder anzufertigen und zu versenden, ist daher nachvollziehbar, aber nicht immer realitätsnah oder hilfreich. Sie kann sogar dazu führen, dass Betroffene Scham und Schuldgefühle empfinden, sollten doch einmal Aufnahmen von ihnen im Netz landen. Wichtig ist es, zu vermitteln: Aus einer einvernehmlichen Aufnahme folgt keine einvernehmliche Veröffentlichung. Die Schuld liegt immer bei denjenigen, die die Bilder verbreiten.
Revenge Porn ist kein eigener Straftatbestand, sondern unter Cyberstalking gefasst. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt: Wer Bilder einer anderen Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet, dem drohen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Außerdem ist es strafbar, sich als eine andere Person auszugeben und Inhalte zu verbreiten, mit der diese andere Person „in der öffentlichen Meinung“ herabgewürdigt werden könnte.
Besonders schwere Strafen (bis zu 5 Jahren Gefängnis) können verhängt werden, wenn das Opfer unter 16 und der Täter über 21 Jahre alt ist.
Mit immer besser werdender Technologie gibt es auch immer bessere Möglichkeiten, Bilder und Videos zu fälschen. Anwendungen, die auf künstlicher Intelligenz aufbauen, können Videos, Audioaufnahmen oder Bilder so manipulieren, dass sie täuschend echt wirken.
Es gibt bereits zahlreiche Plattformen, auf denen Deepfake-Pornos zu finden sind. Hier wurden die Gesichter von Prominenten, aber auch von Privatpersonen in bestehende Produktionen eingefügt. Deepfakes sind derzeit kein eigener Straftatbestand, aber strafbar sind sie trotzdem – in erster Linie wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten (s. o.).
Wer Opfer von Revenge Porn oder Deepfakes geworden ist, ist nicht allein. Organisationen wie HateAid beraten Betroffene und helfen ihnen, Beweise zu sammeln. Rechtsanwaltskanzleien, die sich z. T. auf solche Fälle spezialisiert haben, setzen weitreichende Ansprüche (Löschung, Unterlassung, Entschädigung etc.) auch gerichtlich durch.
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