Soziale Netzwerke haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Menschen private Aufnahmen öffentlich im Internet teilen. Laut Internet Live Stats werden allein auf der Plattform Instagram mehr als 1.000 Bilder pro Sekunde hochgeladen. Doch neben Fotos von Sonnenaufgängen, Restaurantbesuchen oder Haustieren landen zunehmend Motive mit Kindern oder Kleinkindern im Netz.

Der Report „Kinderbilder auf Instagram“ der Plattform jugendschutz.net mahnt an, dass Instagram für manche die moderne Version eines Familienalbums geworden ist. Auch für die Werbeindustrie sind Kinderaufnahmen interessant: Influencer:innen, die Produkte mit Bildern vom Nachwuchs kombinieren, erhalten lukrative Angebote. Diese Gesamtentwicklung ist aus mehreren Gründen problematisch.

Die Folgen einer Veröffentlichung sind nicht kontrollierbar

„Das Internet vergisst nichts“, heißt es oft. Und tatsächlich gibt man mit der Veröffentlichung jeden Bildes im Grunde die Kontrolle ab. Denn es gibt keine technische Möglichkeit, nachzuvollziehen oder gar zu verhindern, auf wie vielen Geräten ein Foto heruntergeladen oder via Screenshot gespeichert wurde.

Mit Bilder-Rückwärtssuchen wie bei TinEye oder Google Bilder lässt sich unter Umständen herausfinden, ob ein Bild auf einer anderen Website wiederverwendet wurde. Das betrifft allerdings lediglich das sogenannte Clear Web, also der im Gegensatz zum Deep Web und Darknet über Suchmaschinen öffentlich gelistete Teil des Internets. Gerade bei Kindermotiven ist deshalb die Gefahr groß, dass sie missbräuchlich verwendet werden. Ob nun in sexualisierter Form von pädophilen Menschen oder auch im Zusammenhang mit (Cyber-)Mobbing.

Das „Recht am eigenen Bild“ gilt auch für Kinder – und Eltern haben besondere Pflichten

Rein rechtlich gilt bei Kindern genauso wie bei Erwachsenen das „Recht am eigenen Bild“ (festgehalten im Kunsturhebergesetz KUG). Das Persönlichkeitsrecht besagt, dass eindeutig erkennbare Personen ihre Einwilligung für die Veröffentlichung geben müssen. Bei Kindern bis zum Alter von acht Jahren entscheiden allein die Eltern. Sind sich Eltern über eine Veröffentlichung nicht einig, entscheidet das Sorgerecht darüber.

Zwischen acht und 17 Jahren spricht man von der Doppelzuständigkeit: Alle Erziehungsberechtigten und das Kind müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Ab 14 Jahren hat ein Kind in juristischer Sicht jedoch die Einsichtsfähigkeit erreicht und kann damit auch widersprechen, wenn die eigenen Eltern ein Bild vom Nachwuchs hochladen wollen. Kommen diese dem nicht nach, stehen dem Kind unter anderem Geldentschädigungen und das Recht auf Beseitigung und Unterlassung zu.

„Sharenting“ und Identitätsdiebstahl

Das Phänomen, dass Eltern Social Media nutzen, um Bilder von oder Informationen über ihre Kinder zu teilen, ist mittlerweile als Sharenting bekannt. Der Begriff kommt aus dem Englischen und setzt sich aus zwei Wörtern zusammen: share (teilen) und parenting (erziehen). Das Problem beim Sharenting: Werden Informationen und Bilder zu unbedarft geteilt und gepostet, kann es Tür und Tor für kriminelle Aktivitäten öffnen. Berechnungen zufolge könnte Sharenting bis 2030 für bis zu 7,4 Millionen Fälle von Online-Identitätsdiebstahl verantwortlich sein.

Ziel solcher Statistiken, Untersuchungen und auch Artikeln wie diesem ist es nicht, Erwachsenen Angst oder ein schlechtes Gewissen zu machen. Sie sollen sie vielmehr sensibilisieren und ihnen die passenden Werkzeuge an die Hand zu geben, um die Sicherheit und Integrität von Kindern im Netz zu schützen. Wer sich die Freude am Teilen von Schnappschüssen nicht nehmen lassen möchte, sollte deshalb folgende Maßnahmen treffen:

#1 Kinder anonymisieren

Wer Bilder von Minderjährigen veröffentlichen möchte, sollte sie zumindest nicht sofort erkennbar darstellen. Dazu gehören bestimmte Perspektiven (von hinten, von der Seite oder sogar nur die Hände/Füße etc.) oder die Zuhilfenahme von Emojis oder anderen grafischen Elementen, die das Gesicht verdecken.

#2 Bilder und Informationen mit so wenig Menschen wie möglich teilen

Hilfreich sind auch manche Funktionen der Plattformen, Inhalte nur mit bestimmten Personenkreisen (zum Beispiel „Enge Freunde“ bei Instagram Stories) zu teilen, statt mit der gesamten Öffentlichkeit. Ebenso kann das eigene Profil auf „privat“ gestellt werden. Dann ist es nur für bestätigte Kontakte sichtbar.

#3 Keine peinlichen und privaten Situationen zeigen

Bestimmte Aufnahmen sollten nicht im Netz landen – zum Beispiel solche in der Badewanne oder auf dem Töpfchen. Das sind Bilder, die Kinder in sehr privaten Situationen zeigen, und die Erwachsene von sich selbst höchstwahrscheinlich auch nicht geteilt wissen wollen. Vor einigen Jahren initiierte die Influencerin Toyah Diebel zu diesem Thema die Kampagne #deinkindauchnicht, um Eltern dafür zu sensibilisieren.

#4 Keine personenbezogenen Informationen teilen

Genauso wichtig ist es, keine sensiblen Informationen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung zu verbreiten, zum Beispiel den Namen des Kindergartens oder der Schule. Jugendschutz.net fordert daher seitens der Social-Media-Dienste Richtlinien, die mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Kindern mitdenken und untersagen.

#5 Kinder miteinbeziehen

Bevor man ein süßes Bild postet – und sei es auch nur im Familienchat – ist es wichtig, das eigene Kind zu fragen. Sagt das Kind Nein, sollte das unbedingt respektiert werden. Außerdem sollten Eltern und Kinder gemeinsam Plattformen erkunden, um frühzeitig Medienkompetenzen aufzubauen – die von Kindern wie Eltern.

#6 Die eigenen Digitalkompetenzen stetig erweitern

Das Internet verändert sich – was heute noch gilt, kann morgen schon Schnee von gestern sein. Umso wichtiger ist es, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, zumindest auf den Plattformen, auf denen man Bilder teilt. Plattformen passen regelmäßig ihre AGB und auch ihre Einstellungen an, und Nutzer:innen sollten das auch tun. Sich regelmäßig in Sachen Privatsphäre-Einstellungen schlau zu machen, ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Souveränität und Sicherheit im Internet.

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