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Zum 30. Geburtstag des World Wide Web führte das heute journal des ZDF bei der Suche nach Internet-Expert:innen ein Interview mit ChatGPT. Das Programm ist ein im November 2022 veröffentlichter Chatbot, der im Dialog Antworten durch maschinelles Lernen generiert. „Was uns überrascht hat, war, dass die Antworten direkt ein sendbares Interview ergaben. Dabei hatten wir nur am Anfang geschrieben ‚eine Anfrage des heute journals‚“, sagt Benjamin Dzialowski, Chef vom Dienst des heute journals. Der so entstandene Text wurde dann noch mit der Anwendung d-id visualisiert, indem ein künstlich erzeugter Avatar die Antworten vorliest. In dem Fall wurde die Expertin Jenny geschaffen.
Beispiele wie dieses zeigen, welches Potenzial künstliche Intelligenz schon heute hat. Dabei fasst KI genau genommen verschiedene Teildisziplinen zusammen. Das bereits erwähnte maschinelle Lernen ist nur ein Aspekt, auch Mustererkennung oder die Robotik zählen zu künstlicher Intelligenz. Dabei ist kurios, dass al diese Anwendungen nach aktuellem Stand als sogenannte schwache KI gelten: Sie werden zum Lösen konkreter Probleme eingesetzt. Die dafür nötigen Algorithmen wurden speziell erstellt.
Im Gegensatz dazu steht das Fernziel einer starken KI, auch als künstliche allgemeine Intelligenz bezeichnet. Sie würde jede intellektuelle Aufgabe begreifen und umsetzen können, die Menschen auch lösen können. Der Informatiker Lawrence Gordon Tesler brachte dieses gedankliche Hamsterrad bereits 1979 auf den Punkt: „Intelligenz ist das, was Maschinen noch nicht gemacht haben.“
So oder so werden KI-Systeme weiter Einzug in unseren Alltag halten. Schon heute kommen sie in vielen Bereichen zum Einsatz, in denen sie nicht unbedingt als solche wahrgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise die Empfehlungen bei Streaming-Diensten oder beim Online-Shopping. Ein Algorithmus wertet das bisherige Nutzungsverhalten aus und erstellt darauf basierende Empfehlungen für neue Produkte, Filme oder Musik.
Besonders deutlich wird der Einfluss solcher Empfehlungs-Algorithmen in sozialen Netzwerken wie Instagram oder TikTok. Auch bei Suchmaschinen werden mittels KI die Ergebnisse analysiert, um beispielsweise verschiedene Anfragen zu kontextualisieren und die Auswahl der angezeigten Inhalte zu verfeinern. Weitere Anwendungsfelder sind zum Beispiel:
– Spamfilter in E-Mail-Programmen– Sprachassistenten und Übersetzungsprogramme– stark datenbasierte Nachrichten (Wettervorhersagen, Börsennachrichten, Sport-Meldungen)– Navigationssysteme, die Staus, Unfälle und Verkehrsänderungen berücksichtigen– Gesichtserkennung– autonomes oder teilautonomes Fahren
Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten künstlicher Intelligenzen können im Grunde für jede Berufsgruppe für Arbeitserleichterungen sorgen. In der Medizin nutzt man sie unter anderem schon für präzisere Diagnosen in der bildgebenden Diagnostik. In juristischen Berufen wird sie verwendet, um automatisiert Dokumente und Akten zu analysieren, was bis dato vor allem Aufgabe von Berufsanfänger:innen war. Und alle textbezogenen Berufe, vom Journalismus bis zum Marketing, können sich mit Chatbots seitenweise Material erstellen lassen oder Inspirationen erhalten. Trotzdem ist eine Künstliche Intelligenz immer nur so gut, wie die Menschen, die sie programmiert haben oder wie die Qualität der Daten, mit denen sie trainiert wurde. Auch ChatGPT ist nicht fehlerfrei, sondern erfindet teilweise Quellen.
Der Deutsche Ethikrat befasste sich deshalb mit der Frage, ob künstliche Intelligenzen für die Gesellschaft eher Chance als Risiko sind. In einer 287 Seiten starken Stellungnahme mit dem Titel „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch künstliche Intelligenz“ wird aufgeführt, dass die Beurteilung „immer kontext-, anwendungs- und personenspezifisch erfolgen muss“, doch KI dürfe den Menschen nicht komplett ersetzen.
Inwieweit und in welchem Umfang künstliche Intelligenz die Arbeit in einem Unternehmen verändert und was das auch für Auswirkungen auf das soziale Miteinander hat, lässt sich im Detail schwer vorhersagen. Rein arbeitsrechtlich gelten weiterhin grundlegende Gesetze und Regelungen. So muss zum Beispiel in Bewerbungsverfahren mit KI-Unterstützung darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Algorithmen keine diskriminierenden Kriterien verwenden.
Komplexere und teilweise noch offene Fragen drehen sich vor allem um die Haftung im Schadensfall: Was passiert, wenn falsche Entscheidungen auf Basis einer KI getroffen wurden? Und inwieweit sind KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt? Die Klärung solcher Sachverhalte wird entscheidend für den künftigen Umgang mit KI im Arbeitsalltag sein.
Artikelbild: ThisIsEngineering via pexels.com
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