Was leistet die Telematik-Infrastruktur?

Egal, ob elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronische Patientenakte (ePA): Die Telematikinfrastruktur sorgt dafür, dass medizinische Informationen schnell und sicher zwischen Ärzt:innen und Einrichtungen ausgetauscht werden können. Dadurch, dass wichtige Gesundheitsdaten zentral und digital gespeichert sind, können Ärzt:innen und medizinische Fachkräfte schnell und einfach auf relevante Informationen zugreifen. So können sie Patient:innen besser behandeln, denn die Telematik-Infrastruktur umfasst unter anderem folgende Bereiche und Funktionen:

Bereiche und Funktionen der Telematik-Infrastruktur

Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die Telematik-Infrastruktur ermöglicht die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte, die ein zentrales Instrument für die elektronische Patientenakte (ePA) ist. Die Elektronische Gesundheitskarte enthält die Versicherten- und Basisdaten der Patient:innen sowie den Versichertenstammdatensatz.

Elektronischer Medikationsplan (eMP): Der eMP ermöglicht die digitale Verwaltung von Medikamenten und Dosierungen und verbessert damit die sichere Anwendung von Arzneimitteln.

Elektronische Patientenakte (ePA): Die ePA bietet Ärzt:innen und medizinischen Einrichtungen einen schnellen und sicheren Zugang zu den medizinischen Daten von Patient:innen, unabhängig von Zeit und Ort. Das soll die Behandlungsqualität verbessern.

Notfalldatenmanagement: Die TI ermöglicht die Verwaltung von Notfalldaten, wie beispielsweise Allergien oder Vorerkrankungen, auf der eGK und in der ePA. Diese Daten können im Notfall von Ärzt:innen und Rettungsdiensten schnell und einfach abgerufen werden.

Was wird an der Telematik-Infrastruktur kritisiert?

Bislang erwies sich die Technik aus Sicht von Ärzt:innen zu oft als fehleranfällig – während ihr Nutzen für Patient:innen und Personal nicht immer erkennbar scheint. Zudem brauche es wohl im Durchschnitt mehrere Tage, bis ein technisches Problem behoben sei. Außerdem kritisieren Ärzt:innen den hohen Aufwand für die Anschaffung und Installation der Technik.

Noch mehr Öl ins Feuer kippte die Koalition mit der geplanten finanziellen Neuregelung: Denn eigentlich sind die Krankenkassen verpflichtet, die notwendigen Kosten für Ausstattung und Betrieb der Telematik-Infrastruktur zu übernehmen. Stattdessen soll es jetzt eine monatliche Pauschale geben. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hält die Änderung für problematisch: „Eine solche Finanzierungslogik hat befreiende Wirkung für die Krankenkassen und wälzt das komplette wirtschaftliche Risiko auf die Praxen ab.“

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Wer steht hinter der Telematik-Infrastruktur?

Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 verantwortet die Gematik GmbH (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) den Auf- und Ausbau der Telematik-Infrastruktur in Deutschland. Zu ihren Gesellschafter:innen gehören das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und weitere Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens. Bis 2019 bestand die Gematik aus je 50 Prozent Kassenvertreter:innen und Leistungserbringer:innen, was viele Entscheidungsprozesse stark verlangsamte oder sogar ganz zum Erliegen brachte. Seit Januar 2019 hält der Bund in Folge einer vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen Gesetzesänderung 51 Prozent der Anteile und ist damit mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.

Wie soll die Telematik-Infrastruktur in Zukunft aussehen?

Die Telematik-Infrastruktur 2.0 ist geplant – allerdings erst für Ende 2025. Bis dahin sollen die sechs Säulen der TI ausgebaut werden. Unter anderem sind folgende Verbesserungen geplant:  

Elektronische Identitäten: Anwender:innen können einen Dienst nur nutzen, wenn eine Authentisierung erfolgt ist. Bis dato läuft das nur über ausgegebene Smartcards (beispielsweise den elektronischen Heilberufsausweis [HBA]). In der Telematik-Infrastruktur 2.0 sollen auch digitale Identitäten (eIDs) zum Einsatz kommen.

Universelle Erreichbarkeit: In der TI 2.0 sollen Leistungserbringer:innen (wie z.B. medizinische Behandler:innen) die Telematik-Infrastruktur zeit- und ortsunabhängig nutzen können. Aktuell benötigen Ärzt:innen und Apotheker:innen noch einen sogenannten Konnektor. Das ist ein speziell für die Telematik ausgelegter VPN-Router, der den Datenabgleich und die Kommunikation mit anderen medizinischen Einrichtungen ermöglicht. In die Schlagzeilen geraten sind die Konnektoren, als die Gematik Mitte des Jahres 2022 ankündigte sämtliche Konnektoren austauschen lassen zu wollen. Der Chaos Computer Club (CCC) konnte aufzeigen, dass dies nicht notwendig war und sparte so nach eigenen Angaben dem Gesundheitssystem 400 Millionen Euro.

Strukturierte Daten und Standards: Mit verteilten Diensten, die über Schnittstellen miteinander agieren, soll der Informationsfluss in der Telematik-Infrastruktur 2.0 verbessert werden. Dafür notwendig sind Standards für medizinische Datenformate, die anwendungsübergreifend genutzt werden können. Weiter vorangetrieben wird in dem Zusammenhang ebenfalls die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen EU-Ländern – und damit verschiedenen Systemen.

Moderne Sicherheitsarchitektur: In Zukunft soll in der Telematik-Infrastruktur das Prinzip „Zero Trust Networking“ gelten. Das bedeutet, dass jede Verbindung als nicht vertrauenswürdig gilt – bis  ihre Vertrauenswürdigkeit zum Beispiel durch gegenseitiges Authentisieren bewiesen wurde. Verbindungen sind dabei stets Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Artikelbild: Florian Steciuk via unsplash.com