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Preis, Leistung und: Bewertungen. Für viele Verbraucher:innen stellen Rezensionen beim Online-Shopping einen wichtigen Entscheidungsfaktor dar. Ob bisherige Kund:innen mit dem Produkt zufrieden sind oder nicht, können Interessierte bei vielen Marktplätzen, unter anderem bei Amazon, über eine Sternebewertung auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen ablesen. Wer noch mehr Details sucht, findet in der Regel auch ausführliche Erfahrungsberichte zu einzelnen Produkten oder Dienstleistungen.
Das Problem: Bislang war für Verbraucher:innen unklar, wie diese Bewertungen überhaupt zustande kommen. Verbirgt sich hinter einer Bewertung „5 von 5 Sterne“ auch wirklich echte Kundschaft? Haben Personen möglicherweise mit unterschiedlichen Accounts mehrfach abgestimmt oder wurden positive Bewertungen durch den Händler gar rechtswidrig gekauft?
Am 28. Mai 2022 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das mit neuen Pflichten für Online-Händler einhergeht und genau bei diesen und weiteren Fragen Klarheit für Verbraucher:innen schaffen soll.
Fake-Bewertungen sind im Online-Shopping stark verbreitet. Allein in 2020 hatte Amazon 200 Millionen Bewertungen löschen lassen, die nicht von echten Kund:innen verfasst wurden. Die Dunkelziffer an unentdeckten Täuschungen liegt vermutlich noch weitaus höher.
Für gefälschte Produktbewertungen gibt es ganz unterschiedliche Motive. In der Regel versprechen sich Unternehmen aber einen Wettbewerbsvorteil davon, wenn sie Nutzer:innen gegen Geld anheuern, um entweder negative Bewertungen zu Konkurrenzprodukten zu verfassen – oder die eigenen Produkte durch positive Bewertungen in ein besseres Licht zu stellen. Dies ist über Agenturen, aber etwa auch über soziale Medien möglich. Dort gibt es Gruppen, in denen mit Fake-Bewertungen gehandelt wird.
Um dem entgegenzuwirken, müssen Unternehmen für Nutzer:innen ab sofort transparent machen, ob und wie sie prüfen, dass die Bewertungen auch wirklich von Kund:innen der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen stammen. Verboten ist hingegen, falsche Bewertungen in Auftrag zu geben oder zu behaupten, dass bestimmte Bewertungen von echten Käufer:innen stammen, ohne dass dies der Fall ist.
Andernfalls müssen Shops mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 50000 Euro oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Denn fortan können Verbraucher:innen auf Schadensersatz klagen, wenn sie bei einem Kaufabschluss durch eine falsche Bewertung getäuscht worden sind und dies auch belegen können. Wie genau diese Belege aussehen müssen, lässt das Gesetz allerdings offen.
Und es gibt weitere Kritik an der Gesetzesnovelle, die für Händler nach wie vor ein Schlupfloch bereithält: Denn Online-Shops müssen lediglich angeben, ob und wie sie die Bewertungen prüfen. Es braucht also nach wie vor keinen Nachweis darüber, dass Bewertungen auch von echten Kund:innen kommen. Betreiber könnten also auf ihrer Website schlichtweg angeben, dass die Bewertungen nicht auf Echtheit überprüft werden.
Laut der Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (Die Grünen) würden solche Informationen Verbraucher:innen nicht ausreichend schützen. Gleichzeitig mahnt Kilian Kost, Anwalt für Marken- und Wettbewerbsrecht, gegenüber ZEIT ONLINE an, dass gerade kleinere Händler nun durch eine Welle an Verbraucher:innenbeschwerden überlastet werden könnten.
Auch mit dem neuen Gesetz sollten Verbraucher:innen bei Online-Käufen stets überprüfen, ob sie ihre Kaufentscheidung auf echte Bewertungen stützen oder einer Fake-Rezension aufsitzen. Diese Tipps der Bundesregierung helfen dabei, die Glaubwürdigkeit von Rezensionen und Bewertungen zu überprüfen:
Am 28. Mai ist das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht in Kraft getreten. Neben den genannten Maßnahmen gelten auch weitere Regeln abseits von Online-Shops: Influencer:innen müssen etwa fortan Beiträge als Werbung ausweisen, sobald sie dadurch einen finanziellen Vorteil erlangen. Kaffeefahrten werden ebenfalls strenger reguliert: Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel sowie Medizinprodukte und Finanzdienstleistungen dürfen dort nicht mehr vertrieben werden. Für unerwünschte Haustürgeschäfte gibt es nun ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro.
Mit dem Gesetz zur Transparenzpflicht müssen Online-Händler auch weitere Informationen preisgeben, darunter folgende drei Aspekte:
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