Sommer, Sonne, Schnappschüsse: In den sozialen Netzwerken teilen viele ihren Alltag – auch, wenn sie ihm entfliehen. Urlaubsbilder mit der ganzen Familie, Gruppenfotos auf Städtetrips oder Selfies vor beliebten Wahrzeichen prägen derzeit die sozialen Netzwerke. 

Doch so unbeschwert diese Aufnahmen wirken, so ernst sind die Bedingungen, unter denen sie veröffentlicht werden. Denn auch Kriminelle sind in sozialen Netzwerken unterwegs und sammeln dort fleißig Informationen. Viele Motive unterliegen außerdem Gesetzen – in Deutschland wie anderswo.

Das bedeutet nicht, dass Urlaubsbilder aus sozialen Netzwerken verbannt gehören oder niemand mehr Bilder teilen sollte. Auch online gilt: Die Dosis macht das Gift. Was heißt das also konkret? Was gilt es zu beachten?

1. Standortdaten

Der Klassiker: Auch wenn es einen in den Fingern juckt, auf Social Media einen Countdown bis zum Abflug oder Strand-Selfies vor Ort zu posten, sollte man doch lieber darauf verzichten. Expert:innen raten dazu, Urlaubsbilder lieber erst dann zu posten, wenn man den Urlaubskoffer wieder ausgepackt hat. Der Grund dafür? Schutz vor Einbrecher:innen. Kriminelle nutzen nämlich häufig soziale Netzwerke, um potenzielle Opfer auszuspähen. Auch auf das Markieren des Standorts sollte man in längeren Abwesenheitsphasen verzichten.

2. Privatsphäre

Wer sich beim Teilen dennoch nicht einschränken möchte, sollte seine Fotos nur einem ausgewählten Publikum zeigen. Auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook können Profile auf „privat“ gestellt werden. Das bedeutet, dass andere die eigenen Beiträge nur dann sehen können, wenn sie eine Anfrage gestellt haben – die man auch ablehnen kann. Auch hier sollte man vorsichtig bleiben und nicht einfach so Anfragen fremder Personen annehmen. Sind Freund:innen unter unklaren Pseudonymen unterwegs, hilft es, sie einfach kurz im echten Lebenzu fragen: „Bist du dasund hast du mir gerade eine Anfrage geschickt?“

3. Persönlichkeitsrechte von Kindern

Privatsphäre steht jedem Menschen zu. Wer also mit anderen reist und Gruppenbilder posten oder verschicken möchte, sollte unbedingt nachfragen, ob das für alle, die auf dem Bild zu sehen ist, in Ordnung ist. Hier hat jede Person das Recht, Nein zu sagen. Die Entscheidung muss auch nicht begründet werden.

Besondere Sensibilität ist gefragt bei Bildern, auf denen Kinder zu sehen sind. Denn Kinder haben nicht nur – wie Erwachsene – das sogenannte Recht am eigenen Bild, sondern sind auch in besonderem Maße zu schützen. Viele Situationen, die für Erwachsene lustig oder süß erscheinen, können Kindern peinlich sein. Bilder, auf denen Kinder zum Beispiel halbnackt sind oder in denen sie in privaten Situationen gezeigt werden, können kränken.

4. Persönlichkeitsrechte fremder Personen

Kurz ein Selfie am Strand oder im Restaurant machen? Kein Problem – solange nicht andere Menschen darauf zu erkennen sind. Denn, wie bereits erwähnt, hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Strenggenommen dürfen Bilder, auf denen außer der eigenen Familie auch fremde Menschen zu sehen sind, nur dann veröffentlicht werden, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben.

Sind fremde Personen zufällig als „Beiwerk“ laut Paragraf 23 des Kunsturhebergesetzes in einer Landschaft oder neben einer Sehenswürdigkeit zu sehen, brauchen Fotograf:innen keine Erlaubnis. Auch dann, wenn Personen als Teil einer Menschenmenge oder Demonstration zu sehen sind, ist die Veröffentlichung gestattet.

Wer allerdings nicht auf fotojournalistischer Mission tätig ist, sollte Fotos von Fremden generell vermeiden. Klappt es nicht mit dem perfekten Schnappschuss, dann lassen sich Personen im Hintergrund einfach übermalen, weichzeichnen oder mit Stickern anonymisieren.   

5. Geltendes Recht vor Ort

Wer ins Ausland reist, spricht häufig nicht die Landessprache und kennt auch oft nicht die dort geltenden Gesetze. Auch wer nur kurz zu Besuch oder auf der Durchreise ist, sollte sich unbedingt an die Regeln halten. Militärische Gebäude, aber auch Personen oder Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es gibt weitere Orte, die von einem Fotoverbot betroffen sein könnten wie zum Beispiel Botschaften oder heilige Stätten wie dem Mausoleum des Taj Mahal. Tourist:innen sollten sich unbedingt vor dem Urlaub informieren, zum Beispiel bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Besondere Vorsicht gilt bei Dating-Apps: So warnt Tinder seit 2019 vor der Einreise in Länder, in denen homo-, bi-, trans- und intersexuelle Menschen kriminalisiert und verfolgt werden.

6. Gerätesperre

Urlaub ist eine gute Gelegenheit für Digital Detox. Trotzdem kann ein Smartphone den Urlaub erleichtern: Wie lange hat der nächste Supermarkt geöffnet? Wie weit ist es von der Ferienwohnung zum Strand? Und wie teuer ist der Eintritt in das Museum? Um auch im Urlaub sicher im Netz unterwegs zu sein, sollten Nutzer:innen ihre Geräte absichern: Alle Geräte müssen mit PIN gesichert sein und am besten nicht aus dem Blick gelassen werden. Sollte es nicht anders gehen, müssen Geräte gesperrt werden . Und: Wer sich in ein öffentliches WLAN einloggt, sollte keine vertraulichen Daten übertragen – insbesondere keine Bankdaten.

Deine sozialen Netzwerke sind sicher? Dann bist du bereit für den Digitalführerschein!

Artikelbild: Reinhart Julian via unsplash.com