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Moderne Medizin beschränkt sich längst nicht mehr nur auf analoge Verfahren. Ob Rückentrainings-Anleitungen für Zuhause, Online-Angsttherapien oder Anwendungen, um mit dem Rauchen aufzuhören: Kaum ein Bereich im Gesundheitswesen ist nicht auch in digitaler Form verankert. Dabei gibt es aber große Unterschiede: Zum einen gibt es sogenannte Lifestyle-Apps, die beispielsweise mit Schlaf- und Ernährungsanalysen oder Schrittzählern zu einer gesünderen Lebensweise führen sollen, Serviceleistungs-Apps, die zum Beispiel die Organisation und Kommunikation rund um eine Behandlung erleichtern und medizinischen Apps, die körperliche Werte der Anwendenden messen und analysieren.
Trotz – oder gerade wegen der Bandbreite an Angeboten – gestaltet sich eine generelle Einordnung als schwierig. „Eine verbindliche Definition von Gesundheits- und Medizin-Apps gibt es bisher nicht“, heißt es bei der Bundesärztekammer. In der Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ des Bundesgesundheitsministeriums von 2016 ist folgender Vorschlag festgehalten worden: „Als Gesundheits-Apps können solche Apps bezeichnet werden, die den Anwenderinnen und Anwendern Funktionalitäten für die Bereiche Gesundheit, Medizin, Heilkunde oder Wellness bereitstellen und somit im weiteren Sinne die WHO-Definition des Begriffs Gesundheit (WHO 1948) auf den App-Bereich übertragen.“ Mittlerweile werden Anwendungen aus dem Gesundheitsbereich auch als E-Health- oder Digital-Health-Apps bezeichnet; diese Bezeichnungen stammen aus dem englischen Sprachraum und bedeuten E-Gesundheit oder Digitale Gesundheit.
Seit Oktober 2020 können Ärzt:innen sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA, oft auch als „App auf Rezept“ bezeichnet) verschreiben. Möglich macht das das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Demnach sind die Kosten für eine digitale Anwendung von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen, wenn Ärzt:innen sie als sinnvolle Ergänzung für die Prävention, Behandlung oder Nachbetreuung der Patient:innen sehen. Selbst ohne ärztliche Verordnung kann eine Anwendung über die Krankenkasse beantragt werden, falls bereits eine entsprechende Diagnose vorliegt. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein Eintrag der DiGA im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
In besagtes Verzeichnis kommen nur zertifizierte Medizinprodukte, bei dem das BfArM „„innerhalb von drei Monaten die Angaben des Herstellers u.a. zu Sicherheit, Leistung, Datenschutz, medizinischer Qualität und Interoperabilität der DiGA sowie die wissenschaftlichen Nachweise zu ihrem positiven Versorgungseffekt“ überprüft hat. Aktuell (Stand 06.03.2023) sind dort 43 Angebote gelistet, die sich in verschiedene Kategorien wie „Atemwege“, „Herz und Kreislauf“ und „Psyche“ unterteilen lassen. Über verschiedene Filter lassen sich zudem die Altersgruppe, das Geschlecht und die Verfügbarkeit für verschiedene Plattformen und Systeme auswählen.
Ähnlich zur DiGA gibt es ebenfalls vom BfArM ein Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Auch hier gibt es einen klaren Anforderungskatalog. So muss die Anwendung beispielsweise einen „unmittelbaren pflegerischen Nutzen bewirken“ und darf ausschließlich im häuslichen Kontext eingesetzt werden. Für DiGA und DiPA hat das Bundesinstitut die Anforderungen an den Datenschutz gesondert veröffentlicht.
Gesundheits-Apps für Smartphones und Tablets machen tatsächlich einen der am stärksten wachsenden Bereiche in den jeweiligen App Stores von Google und Apple aus. Die Marktforschungsunternehmen Statista Research Department und BIS Research prognostizieren bis 2025 für den mobilen Gesundheits-App-Markt einen globalen Umsatz von 11,2 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 2017 lag das Marktvolumen noch bei etwa 2,4 Milliarden Dollar. Häufig stammen die Anwendungen von Krankenkassen, die ein Informations- und Serviceangebot bereithalten und zu einer gesünderen Lebensweise motivieren wollen. Aber auch Pharmaunternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und Startups sind zahlreich vertreten.
Bei dem Überangebot an digitalen Apps und Web-Dienstleistungen fällt es mitunter schwer, herauszufinden, welche davon wirklich nützlich und vertrauenswürdig sind. Zwar bieten die vergleichsweise streng regulierten und zertifizierten DiGA und DiPA einen guten Anhaltspunkt. Für die Mehrheit der verfügbaren Dienste gilt das jedoch nicht. Statt einheitlicher Qualitätskriterien findet man in den App Stores lediglich das übliche Bewertungssystem von ein bis fünf Sternen und die Kommentare der Nutzer:innen.. So oder so gilt: Digitale Gesundheitshelferlein sollten stets nur ergänzend wirken, einen Besuch in der Praxis ersetzen sie nicht.
Artikelbild: Ketut Subiyanto via pexels.com
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