Wer online etwas kaufen möchte, braucht dafür neben Angaben zum Namen und der Adresse in der Regel nur eine E-Mail-Adresse und ein vom Shop akzeptiertes Zahlungsmittel, damit der Kaufvertrag zustande kommt. Anders sieht es aus, wenn über das Internet beispielsweise ein Bankkonto eröffnet werden soll. In dem Fall benötigt das entsprechende Institut laut Geldwäschegesetz einen eindeutigen Nachweis der Identität.

Auch andere sogenannte sensible Dienstleistungen setzen eine identifizierte Person voraus. So etwa beim Abruf von Gesundheitsdaten, beim Freischalten einer PrePaid-SIM-Karte oder bei Carsharing-Anbietern. Dafür haben sich mehrere Verfahren etabliert, die wir im Folgenden genauer vorstellen möchten.

Video-Ident

Beim Video-Ident-Verfahren soll die schnelle und ortsunabhängige Identifikation ermöglicht werden. Vor allem Direktbanken, also Institute ohne eigenes Filialnetz, nutzen das. Üblicherweise erhält man als Verbraucher:in einen Link, über den der Videoanruf mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Identifizierungsstelle (zum Beispiel IDnow) zustande kommt.

Eine stabile Internetverbindung, ein Gerät mit Kamera (ob Smartphone, Tablet oder Laptop spielt keine Rolle) und ein gültiger Ausweis oder Reisepass sind die einzigen Voraussetzungen. Achtung: Letztere dürfen nicht innerhalb der nächsten drei Monate ablaufen. Ist der Videoanruf aktiv, muss man nur den Anweisungen folgen, so etwa den Ausweis auf verschiedene Arten in die Kamera halten und gegebenenfalls einen Sicherheitscode eingeben. Der ganze Prozess ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen und üblicherweise kostenlos. Er gilt gemeinhin als sicher, solange nicht Programme von Drittanbietern für den Videoanruf verwendet werden.

KI-Ident oder Auto-Ident

Das jüngste Prüfverfahren funktioniert im Grunde genau wie Video-Ident – nur ohne menschliches Gegenüber, sondern mithilfe von künstlicher Intelligenz. Auch hier folgt man schlicht den Anweisungen und zeigt zum Beispiel die verschiedenen Sicherheitsmerkmale des Ausweises in unterschiedlichen Winkeln. In manchen Rechtsbereichen (unter anderem bei der Erstellung einer elektronischen Signatur) ist KI-Ident nicht zugelassen.

AusweisIdent (eID)

Auch mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist eine Identifikation möglich (eID steht für elektronische Identifikation). Bei sämtlichen Personalausweisen, die nach 2017 ausgegeben wurden, ist die Funktion aktiviert. Für AusweisIdent wird ein NFC-fähiges Smartphone, ein eID-Client (die „AusweisApp“) und die sechsstellige PIN benötigt. Möchte man bei einer Bank ein Konto eröffnen, wählt man AusweisIdent als Verfahren aus, legt den Personalausweis auf die NFC-Schnittstelle des Smartphones und gibt die Ausweis-PIN ein.

GiroIdent

Hat man einmal erfolgreich ein Bankkonto angelegt, kann das sogar als Identifikationsnachweis für andere Stellen funktionieren, da das Konto gemäß Geldwäschegesetz überprüft worden ist. Hierbei gibt man als Verbraucher:in seine Bankzugangsdaten ein und bestätigt den Prozess über die gewählte Zwei-Faktor-Authentisierung. Das Verfahren ist in wenigen Minuten abgeschlossen und ist vor allem dann nützlich, sollte der Ausweis aktuell nicht vorhanden oder abgelaufen sein. Allerdings nehmen nicht alle Banken teil, auch weil GiroIdent nicht besonders verbreitet ist.

Apropos Ident-Verfahren: Wie man beim Onlinebanking auf der sicheren Seite bleibt, zeigt unser neues Fokusmodul zum Thema „Sicheres Onlinebanking“.

Artikelbild: Liza Summer via pexels.com