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F3 | Kinder- und Jugendmedienschutz

  • Kinder und Jugendliche sollen sich unbeschwert in digitalen Welten bewegen können, Neues entdecken, sich mit anderen austauschen, spielen und lernen. Doch online – sei es auf Websites, in Apps oder Games – bestehen Risiken und Gefährdungen, die dieses Erlebnis trüben und junge Menschen erheblich beeinträchtigen können.

    Jugendschutz im Netz

    Bild: athree23/Pixabay

    Ein moderner Jugendmedienschutz zielt jedoch nicht darauf ab, Kinder und Jugendliche dadurch zu schützen, dass man sie von digitalen Medien fernhält. Vielmehr gilt es, digitale Räume so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche sich sicher in ihnen bewegen können, mit ihren Funktionen vertraut sind und sich beispielsweise auf Meldemechanismen verlassen können (Befähigung). Ebenso wichtig ist es, dass sie selbst ihr digitales Umfeld aktiv mitgestalten können und dass ihre Stimme gehört wird (Teilhabe). Die Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Raum ist Teil eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes.

  • Noch in den 1990er-Jahren begegnete der Jugendmedienschutz den Jugendlichen vorrangig in Form von Altersbeschränkungen für Kinofilme mit nackter Haut, beim Ausleihen von VHS-Kassetten der Genres Horror oder Action, sowie bei indizierten, d. h. nicht frei verkäuflichen Tonträgern mit nicht jugendfreien Liedtexten. Alles drehte sich um Inhaltsrisiken.

    Auch wenn jugendgefährdende Inhalte sogenannter Trägermedien (z. B. CDs und DVDs) heute immer noch eine Rolle spielen, haben sich durch das Internet neue Risiken ergeben. Vor allem im Austausch mit anderen können Jugendliche online in Situationen geraten, die sie überfordern und ängstigen können. Zu diesen sogenannten Interaktionsrisiken zählen unter anderem Cybermobbing, sexuelle Belästigung und Hatespeech, aber auch Kostenfallen durch glücksspielähnliche Elemente in digitalen Spielen.

    Eine weitere Herausforderung stellen beispielsweise Streaming-Plattformen dar, auf denen Filme rund um die Uhr verfügbar sind. Wurde im Kino oder im klassischen, linearen Fernsehen der Schutz von Kindern vor nicht altersangemessenen Filmen über eine spätabendliche Sendezeit realisiert, ist das im Netz nicht so einfach umsetz- und kontrollierbar.

  • Ein umfassender Jugendmedienschutz, der es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, digitale Medien unbeschwert zu nutzen und sich online mit anderen zu vernetzen, muss verschiedene Dimensionen in den Blick nehmen. Als Pädagog:in denkst du vermutlich zunächst an deine erzieherische Rolle in der Vermittlung von Medienkompetenzen.

    Jugendschutz betrifft auch Spiele

    Bild: Onur Binay / Unsplash.com

    Ebenso entscheidend sind jedoch ein verbindlicher und zeitgemäßer gesetzlicher Rahmen sowie entsprechende technische Vorkehrungen, um Schutz zu gewährleisten. Soll Jugendmedienschutz erfolgreich sein, müssen also alle zusammenarbeiten: Erziehende, Gesetzgeber, Online-Anbieter, Strafverfolgungsbehörden sowie Kinder und Jugendliche selbst.

  • In Deutschland ist der Jugendmedienschutz maßgeblich durch zwei Regelwerke bestimmt, die jedoch eng miteinander verwoben sind. Auf Bundesebene definiert das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Bestimmungen zur Alterskennzeichnung von digitalen Medien und gibt Diensteanbietern Anforderungen an die Gestaltung ihrer Plattformen zur Minimierung von Risiken und zu Beschwerdemöglichkeiten vor. Das JuSchG wurde im Jahr 2021 umfassend aktualisiert, vor allem in Bezug auf Interaktionsrisiken.

    Auf Ebene der Bundesländer regelt der von den Landesmedienanstalten verantwortete Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten im Rundfunk und entsprechenden Onlinediensten. Der JMStV wurde zuletzt im Jahr 2020 umfassend novelliert und 2022 an die Neufassung des JuSchG angepasst.

    Eine Herausforderung: Das Internet endet nicht an Landesgrenzen. Facebook, TikTok, YouTube: Die meisten großen Anbieter kommen nicht aus Deutschland und unterliegen im Ausland womöglich anderen – oft weniger strengen – Anforderungen an den Jugendschutz. Für den Dialog mit solchen Anbietern sind im JuSchG aber Prozesse festgeschrieben.

    Ein wichtiges Instrument des gesetzlichen Jugendmedienschutzes sind Alterskennzeichen. Diese geben in fünf Stufen an, ab welchem Alter (0, 6, 12, 16 oder 18 Jahre) Spiele oder Filme für Kinder und Jugendliche freigegeben sind. Kriterien dafür sind unter anderem, ob und wie realistisch Gewalt dargestellt wird, wie komplex und logisch man denken muss, oder wie viel Spannung und Druck aufgebaut werden. Auch Interaktionsrisiken werden inzwischen mit in die Einschätzung einbezogen.

    Alterskennzeichen stellen ausdrücklich keine pädagogische Empfehlung dar. Ein für 12-Jährige freigegebenes Spiel wirkt sich (in aller Regel) nicht negativ auf die Entwicklung von Kindern dieses Alters aus, muss deswegen aber längst noch nicht pädagogisch wertvoll sein. Ausführliche Informationen zu Alterskennzeichen gibt die für die Kennzeichnung von digitalen Spielen zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

  • Sicherheitseinstellungen, Filtersoftware, Altersverifikation: Es gibt diverse technische Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche möglichst keinen für sie ungeeigneten Inhalten im Netz begegnen oder anderen Risiken ausgesetzt sind.

    Der Zugang zu Inhalten, die nicht für Kinder- und Jugendliche geeignet sind, muss vom Anbieter wirksam beschränkt werden. Dafür gibt es unterschiedliche technische Mittel, die je nach Gefährdungsgrad eingesetzt werden können. Zum Beispiel kann das Angebot mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, die durch ein Jugendschutzprogramm ausgelesen wird und nur dann den Zugang erlaubt, wenn das entsprechende Alter nachgewiesen wird. Dieser Nachweis findet oftmals noch offline, zum Beispiel über das PostIdent-Verfahren statt. Mehr Informationen dazu gibt es bei der Kommission für Jugendmedienschutz (kjm).

    Es gibt Jugendschutzprogramme, die als Software bzw. App auf dem jeweiligen Gerät installiert werden und den Zugang zu bestimmten Websites altersabhängig sperren. Das derzeit einzige Programm, das alle gesetzlichen Anforderungen an so eine Filtersoftware erfüllt und entsprechend anerkannt ist, ist JusProg. Die Software ist ausdrücklich auch für den Einsatz an Schulen geeignet.

    Die Sicherheitseinstellungen von Tablets, Smartphones, Spielekonsolen und anderen Geräten können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche sich unbeschwerter online bewegen können. Es geht dabei ausdrücklich nicht nur ums „Sperren“, sondern um das Schaffen von risikoarmen digitalen Räumen:

    • Ein eigenes Kinderprofil auf mit Erwachsenen gemeinsam genutzten Geräten anlegen
    • Altersbeschränkungen zum Download von Apps einrichten
    • Keine Zahlungsmethoden hinterlegen
    • Zugriffsrechte von Apps einschränken
    • Automatische Systemupdates aktivieren

    Umfassende Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu einer Vielzahl von Geräten, Systemen und Anwendungen bietet die Website Medien kindersicher.

  • Leider kannst du dich nicht nur auf Gesetze und Technik verlassen. Technische Vorkehrungen können oftmals (mit mehr oder weniger Aufwand) umgangen werden und nicht jeder Anbieter setzt die gesetzlichen Anforderungen vollständig um. Daher gehört zu Jugendmedienschutz auch eine erzieherische Komponente.

    Neben der Vermittlung von Medienkompetenzen, die Schüler:innen im Umgang mit potenziellen Risiken stärken, kann auch die Thematisierung von Jugendmedienschutz und seiner Instrumente ein konkreter Unterrichtsinhalt sein. Das Projekt Medien in die Schule hat dafür die Unterrichtseinheit „Einführung in den Jugendmedienschutz“ entwickelt, die mit zahlreichen Materialien kostenfrei verfügbar ist.

    Jugendmedienschutz ist ein komplexes Thema; gesetzliche Bestimmungen und technische Möglichkeiten ändern sich schnell. Die gute Nachricht: Du musst dich nicht eigenständig in jedes Detail einarbeiten. Online-Portale, Materialien und passende Ansprechpersonen nehmen dir diese Arbeit ab. Eine Übersicht von Initiativen bietet jugendschutz.net. Eine zentrale Anlaufstelle ist zudem die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

    Eltern bzw. Erziehungsberechtigte spielen eine wichtige Rolle im Jugendmedienschutz. Damit sie diese ausfüllen können, brauchen sie Informationen und Vorarbeiten – ebenso wie du als Lehrkraft. Es gibt Initiativen wie Schau Hin!, die sich genau darauf spezialisiert haben. Empfiehl Eltern solche Anlaufstellen oder auch Materialien wie die DigiBitS-Checkliste „Kinder sicher im Netz“. Du würdest gern einen Elternabend zum Thema gestalten? Die Initiative klicksafe hat mehrere Konzepte und Handreichungen entwickelt, die dich dabei unterstützen.

  • Missbrauchsdarstellungen, Gewalt und Hasskommentare: Oft ist es für juristische Laien auch schwer einzuschätzen, ob und ggf. gegen welche Gesetze mit Nachrichten, Bildern oder Videos verstoßen wird. Damit solche Inhalte trotzdem schnell aus dem Internet entfernt werden und weitere Schritte eingeleitet werden können, gibt es Beschwerdestellen, bei denen du online unkompliziert und auf Wunsch komplett anonym entsprechende Inhalte melden kannst, die dann von professionellen juristischen Teams weiterbearbeitet werden:

    • Leicht zu merken ist die Adresse der gemeinsamen Internet-Beschwerdestelle von eco und FSM: www.internet-beschwerdestelle.de.
    • Bei der Beschwerdestelle von jugendschutz.net können gezielt auch Interaktionsrisiken wie Cybermobbing oder Kostenfallen in Apps gemeldet werden.

    Die Beschwerdestellen arbeiten nicht nur in Deutschland untereinander vernetzt, sondern sind auch in internationale Netzwerke eingebunden (z. B. INHOPE, die International Association of Internet Hotlines). Das erleichtert die Bearbeitung von Verstößen, die ihren Ursprung nicht in Deutschland haben. Es reicht deshalb, eine bestimmte Beschwerde einmalig bei einer der Beschwerdestellen einzureichen – doppelte Einreichungen können die Löschung verlangsamen.

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