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Die Bundesregierung hat das bereits länger angekündigte Recht auf schnelles Internet beschlossen. Damit haben alle Bundesbürger künftig einen Rechtsanspruch auf eine Internetverbindung, die gewisse Mindeststandards erfüllt. Im Gesetz ist eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download vorgesehen, Uploads sollen mit mindestens 1,7 Mbit/s möglich sein. Außerdem gilt für die Latenz der Verbindung ins Netz, also die Reaktionszeit, eine Obergrenze von 150 Millisekunden.
Damit bleibt das Gesetz deutlich hinter den Werten zurück, die in vielen Ballungsgebieten und Städten in den meisten Haushalten Standard sind. Laut Maria Gramsch von „Basic Thinking“ ist das „Recht auf schnelles Internet“ deshalb eigentlich auch nur ein „Recht auf Internet“.
Kritik an den Untergrenzen kommt auch aus der Regierungsopposition, die skeptisch ist, ob 10 Mbit/s für einen Mehrfamilienhaushalt ausreichend sind. „Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen“, sagt der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Reinhard Brandl, gegenüber „Tagesschau“. Die Mindestwerte sollen aber jedes Jahr neu festgelegt werden.
Das Gesetz dürfte vor allem Menschen in ländlichen Regionen zugutekommen, in denen der Netzausbau nach wie vor schleppend verläuft oder in denen es bisher gar keine Internetkabeltrassen gibt, weil sich der Ausbau für die Netzanbieter wirtschaftlich nicht lohnt.
Menschen ohne gute Netzanbindung können künftig ihr Recht auf Internet einklagen und die Bundesnetzagentur daraufhin etwa das Verlegen von Leitungen oder das Verbessern bestehender Leitungen anordnen, schreibt „PC Welt“. Mit dem Gesetz solle die digitale Teilhabe aller Bürger:innen sichergestellt werden, „die bisher von der Versorgung abgeschnitten sind“, zitiert „Tagesschau“ Verkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP).
Wann das Gesetz ist Kraft tritt, ist unklar, der Digitalausschuss des Bundestags und der Bundesrat müssen noch zustimmen. Verbraucher:innen können sich aber bereits an die Bundesnetzagentur wenden, um ihr Recht auf Internet einzufordern.
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