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D1 | Datenschutz

Hier erfährst du alles über deine Datenschutzrechte im Netz. Du lernst, wie du prüfen kannst, ob ein Online-Anbieter deine Persönlichkeitsrechte respektiert und was du selbst tun kannst, um deine Privatsphäre zu schützen.

  • Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt, dass deine persönlichen Daten nicht ungefragt gespeichert, weiterverarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Damit wird dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt – das heißt, dass du entscheidest, was mit deinen Daten passiert. Das beinhaltet:

    Eine abstrahiert dargestellte Person guckt auf verschiedene Blätter mit rechtlichen Klauseln. Über beiden schwebt eine Glühbirne.

    Mit der DSGVO sind Online-Anbieter verpflichtet,

    • vor dem Speichern deiner Daten deine Zustimmung einzuholen,
    • nur die Daten von dir zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck benötigt werden und sie nach einer Kündigung wieder zu löschen (Datenminimierung),
    • deine persönlichen Daten umgehend zu aktualisieren oder zu korrigieren, sofern sie sich ändern und
    • deine Daten mit Sicherheitsmaßnahmen zu speichern, sodass Hacker darauf nicht zugreifen können.

    Welche deiner persönlichen Daten der Online-Anbieter abfragt, was er mit deinen Daten macht und welche Rechte du hast, steht in der Datenschutzerklärung. Die muss frei zugänglich und verständlich sein.

    Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, dir Auskunft über deine Daten zu erteilen. Sie müssen dir auf Nachfrage mitteilen, welche Daten von dir im Unternehmen gespeichert sind und dich darüber informieren, an wen und wie häufig deine Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden.

     

    Bei Datenschutzverstößen darfst du dich beschweren und dein Recht einfordern. Unternehmen müssen dir deshalb eine:n Datenschutzbeauftragte:n nennen, an die oder den du dich bei Beschwerden wenden kannst. Sie müssen dir auch die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes nennen, bei der du Verstöße melden kannst. Du hast das Recht, dass Daten von dir gelöscht werden.

    Zu deinen persönlichen Daten gehören:

    • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Post-Anschrift, …)
    • Log-in-Daten (Nutzername, Kenn- und Passwörter, …)
    • Kommunikationsdaten (E-Mails, Chats, Kommentare, …)
    • technische Daten (Standortdaten oder Daten zum Surfverhalten)
  • Wir nehmen den Schutz deiner Daten ernst. So fangen viele Datenschutzerklärungen an. Ob das wirklich so ist? Finde es mit einem Blick in die Datenschutzerklärung heraus, meistens findest du sie auf der Website ganz unten. Diese Checkliste kann dir dabei helfen:

    • Ist die Datenschutzerklärung übersichtlich und verständlich? Gibt es z.B. eine klare Struktur und kurze, verständliche Kapitel?
    • Nennt der Online-Anbieter den Standort seiner Server? Wenn ja, werden die Daten in der EU gespeichert? Nur dann gilt überhaupt die DSGVO.
    • Setzt der Anbieter Sicherheitsmaßnahmen ein, um deine persönlichen Daten vor Hackerangriffen zu schützen, zum Beispiel durch Verschlüsselung?
    • Nennt der Anbieter eine:n Datenschutzbeauftragte:n?
    • Nennt der Anbieter die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde im Bundesland, an die du deine Beschwerden richten kannst?

    Beantwortest du einige oder gar alle diese Fragen mit nein, besteht ein berechtigter Zweifel daran, dass der Online-Anbieter es mit dem Datenschutz so genau nimmt. In dem Fall solltest du der Datenschutzerklärung besser nicht zustimmen und dich nach einer Alternative umschauen.

  • Aber auch in deiner Tasche befindet sich ein wahrer Datensammler: Auf deinem Smartphone sind in der Regel mehr persönliche Daten gespeichert als auf deinem PC. Das birgt Risiken und Gefahren. Hier einige Beispiele:

    Egal, ob du Abfahrtszeiten von Bus und Bahn prüfst oder Navigations-Apps nutzt: Zahlreiche Anbieter speichern den jeweiligen Standortverlauf so lange, wie du ihn nicht löschst, also jahrelang. Bekämen Kriminelle Zugriff darauf, könnten sie nachverfolgen, wie regelmäßig und wie lange du dich wo aufgehalten hast. So wissen sie beispielsweise, zu welchen Uhrzeiten du auf der Arbeit bist oder wann du verreist bist und könnten Einbrüche bei dir zu Hause planen.

    Ein Startpunkt und ein Zielpunkt, die durch eine gestrichelte Linie verbunden sind.

    Auf deinem Smartphone speicherst du womöglich mehr Telefonnummern, Anschriften und E-Mail-Adressen von Freund:innen, Bekannten oder Familienmitgliedern als auf deinem PC. Außerdem zeigt deine Anrufliste, wann du mit wem telefoniert hast.

    Auf einem Smartphone wird ein Telefonangezeigt, das einen eingehenden Anruf symbolisiert.

    Dein Smartphone speichert deine persönlichsten Momente – Fotos und Videos, Messenger-Nachrichten an Freund:innen und an Familienmitglieder.

    Bei einem Videoanruf ist oben eine abstrakte Figur und unten ein Chatfenster auf einem Smartphone-Bildschirm zu sehen. Unten ist ein Chateingabefeld und oben rechts im Bildschirm ein Kamera- und Telefonsymbol

    Viele Smartphones wissen auch einiges über deine Gesundheit. Sie zählen deine Schritte oder zeichnen in Verbindung mit Smart Watches etwa deinen Puls auf oder merken sich, wie gut du schläfst. Sie wissen, wann und wie oft du aufs Handy schaust und welche Apps du wie oft und wie lang nutzt.

    Eine Fitnessapp wird auf einem Smartphone angezeigt. Darauf ist die Herzfrequenz zu erkennen. Darunter ist eine Hantel, eine Stoppuhr und ein Tropfen abgebildet.

    Jedes Smartphone ist so eingestellt, dass der Anbieter im Hintergrund Statistiken zur Handynutzung erhält. Dein Handyanbieter nutzt das Wissen über dein Smartphone-Verhalten, um technische Fehler zu identifizieren (Abstürze zum Beispiel), um daraufhin das Smartphone weiterzuentwickeln und zu verbessern. Diese Daten werden in der Regel aber anonym gesendet.

    Ein Smartphone mit mehreren offenen Tabs.

    In den Apps für deine Versicherungen, für das Onlinebanking oder Apps der Bezahldienste sind deine Anschrift, E-Mail-Adresse oder deine Kreditkartendaten gespeichert. Entsprechende Anbieter kennen deinen Kontostand und wissen, was du zuletzt online bestellt hast und zeigen diese Daten an.

    Ein Personalausweis auf einem Smartphonebildschirm.

    Die Liste der persönlichen Daten auf deinem Handy ist lang. Und auch ein Smartphone kann verloren gehen. Ein Diebstahl oder Hack deines Smartphones wäre für Kriminelle ein großer Erfolg. Daher solltest du den Datenschutz auf deinem Smartphone ernst nehmen und einige Voreinstellungen für deine Sicherheit anpassen.

  • Mit folgenden Möglichkeiten kannst du deine persönlichen Daten und die deiner Kontakte schützen:

    Auf einem Smartphone-Bildschirm ist eine Zugriffsberechtigungsanfrage zu sehen: App benötigt Zugriff auf: Kamera, Mikrofon, Speicher, Kontakte

    Denk genau darüber nach, welche Berechtigungen du den Apps erteilen möchtest. Eine Kamera-App braucht keinen Zugriff auf deine Kontaktdaten und den Standort bei einer Wetter-App kannst du auch manuell eingeben. Bedenke auch, dass du auch die persönlichen Daten deiner Kontakte preisgibst, wenn du Zugriff auf dein Adressbuch gewährst.

    Du wirst sowohl bei einer Erstbenutzung einer App nach den Berechtigungen gefragt, kannst aber auch im Nachhinein in den Einstellungen die Berechtigungen anpassen. Sollte dir die Option angeboten werden, dann erteile nur Berechtigungen während der Nutzung einer App.

    Zahlreiche Apps bieten dir an an, deine Daten zu speichern, damit du beispielsweise deine Kreditkartedaten oder dein Log-in bei der nächsten Nutzung nicht nochmal angeben musst. Sei hier vorsichtig. Denn so können deine Daten gestohlen, verkauft und für Betrugsversuche missbraucht werden. Das gleiche gilt für Browser, die deine Passwörter für dich speichern wollen. Nutze lieber einen Passwortmanager.

    Umso weniger Apps du auf deinem Handy hast, umso weniger können deine Daten abgefragt werden und umso mehr bist du geschützt. Lösche also Apps, die du nicht mehr benötigst. Damit sind auch die Berechtigungen auf dem Smartphone gelöscht.

  • Von einem Datenschutzverstoß spricht man immer dann, wenn der Schutz deiner personenbezogenen Daten verletzt wurde. Da die DSGVO nur für Unternehmen und Organisationen gilt, können nur sie Regelungen der EU-Verordnung brechen. Sollte ein Anbieter sich also beispielsweise weigern, dir Auskunft über deine personenbezogenen Daten zu geben oder wenn deine Anschrift an Werbeunternehmen weitergeleitet wurde, obwohl du dem nie zugestimmt hast, kannst du aktiv werden.

    Wende dich zunächst an die oder den Datenschutzbeauftragte:n des verantwortlichen Unternehmens. Die Kontaktdaten solltest du in der Datenschutzerklärung des Unternehmens finden. Fordere die Person zum Handeln bzw. zum Unterlassen auf. Statt selbst tätig zu werden, kannst du dich auch an eine Anwaltskanzlei wenden. Sie sendet in deinem Auftrag eine Abmahnung oder eine Unterlassens-Erklärung an das Unternehmen und vertritt dich vor Gericht, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

    Ist im Unternehmen kein:e Datenschutzbeaufte:r ausfindig zu machen oder handelt er oder sie nicht, so ist dein nächster Schritt die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Sie fordert für dich das Unternehmen zur Unterlassung oder zum aktiven Tun auf und kann bei Zuwiderhandlungen Bußgelder verhängen.

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