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Reden wir über Datenschutz, so reden wir über ein wichtiges Grundrecht: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet: Wir entscheiden per Zustimmung oder Ablehnung darüber, ob und vor allem zu welchem Zweck wir Unternehmen, Behörden und Organisationen unserer persönlichen Daten zur Verarbeitung überlassen.
Wir haben es also bis zu einem gewissen Punkt selbst in der Hand, was mit unseren Daten geschieht. Diesen Vorteil verspielen wir aber allzu oft leichtsinnig. Vielen Anbietern von Online-Diensten schenken wir sehr schnell Vertrauen und stimmen mit einem Klick kurzerhand der Datenschutzerklärung zu, ohne sie überhaupt zu lesen. Das kann Konsequenzen haben, denn leider gibt es unter den Anbietern im Netz auch schwarze Schafe, die es mit unserem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ganz so ernst nehmen.
Doch fangen wir vorne an: Welche persönlichen Daten sind eigentlich gemeint, wenn im Datenschutzrecht von „personenbezogenen Daten“ die Rede ist? Zu den persönlichen bzw. personenbezogenen Daten gehören jegliche Informationen, die Rückschlüsse auf unsere Identität oder zu unserer Privatsphäre zulassen. Das sind
Besonders schützenswert sind zudem hoch sensible Daten wie zum Beispiel das Bekenntnis zu einer Religion oder die ethnische Herkunft. Informationen zu Krankheiten oder zur sexuellen oder geschlechtlichen Identität sind weitere sensible Daten, die einen hohen Schutz genießen und nur in Ausnahmefällen erhoben und weitergegeben werden dürfen.
In der Datenschutzerklärung, die jeder Online-Anbieter ausformulieren und öffentlich zugänglich machen muss, können wir nachlesen,
Seit 2018 gilt europaweit die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die führte ein neues, sehr wichtiges Prinzip im Datenschutzrecht ein: die Transparenz. Dank der DSGVO sind Unternehmen, Organisationen und Behörden verpflichtet, die oben genannten Angaben auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Heute finden wir die Datenschutzerklärung in der Regel auf den Webseiten der Anbieter ganz unten, beim Impressum.
Viele Unternehmen und Behörden verhalten sich bei der Ausformulierung Ihrer Datenschutzerklärung seriös und vorbildhaft. Doch leider gilt das nicht für alle Anbieter im Netz. Es gibt auch zahlreiche Datenschutzerklärungen, die undurchsichtig, unklar oder sogar rechtswidrig sind. Damit wir solche Datenschützer enttarnen und uns nach seriösen Alternativen umsehen können, lohnt sich ein Blick in die Datenschutzerklärungen. Hier finden Sie ein paar Tipps, wie Sie schnell und unkompliziert einige Fallstricke erkennen können:
Gibt es einen solchen übersichtlichen Aufbau nicht, und gelingt es Ihnen auch nach mehrmaligem Überfliegen der Datenschutzerklärung nicht, einen Überblick zu bekommen, handelt der Anbieter rechtswidrig. Er ist nämlich verpflichtet, die Datenschutzerklärung übersichtlich und verständlich zu präsentieren.
Haben Sie nach dem Lesen der Datenschutzerklärung mehr Fragen als Antworten? Haben Sie das Gefühl, aus der Erklärung nicht wirklich schlau geworden zu sein? Dann schauen Sie sich nach einer Alternative um. Die gibt es natürlich nicht immer, aber es lohnt sich, darüber nachzudenken.
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