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Jedes Mal, wenn wir das Internet nutzen, hinterlassen wir Spuren: Beispielsweise welche Seiten wir wie lange aufgerufen und welches Gerät wir dafür von welchem Standort aus genutzt haben. Da sich unser Alltag zunehmend digital gestaltet und damit unter Umständen sehr viele personenbezogene Daten im Umlauf sind, ist es wichtig diese entsprechend zu schützen. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet innerhalb der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Welche Pflichten sich daraus für Seitenbetreiber und Unternehmen bilden und welche Rechte Verbraucher:innen beanspruchen können, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, sie gilt also in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie verfolgt zwei Ziele:
Zu den personenbezogenen Daten, um die es in der DSGVO geht, gehört alles, was Rückschlüsse auf unsere Identität zulässt. Das sind
In manchen Fälle andere Rechtsgrundlagen greifen. So unterliegen grundsätzlich für das Finanzamt notwendige Daten einer unumgänglichen Speicherfrist. Auch für die Erfüllung eines Vertrags kann die Datenverarbeitung notwendig sein, beispielsweise die Angabe der Adresse für die Lieferung eines online bestellten Produkts. Mitunter können Verantwortliche auch mit der „Wahrung berechtigter Interessen“ argumentieren. Dann kommt es zur Interessenabwägung.
Die DSGVO schützt umfassend die Rechte von Verbraucher:innen in der EU. Vor allem wird sie dem technologischen Fortschritt gerecht und berücksichtigt Sachverhalte, die die Richtlinie aus dem Jahr 1995 nicht enthalten konnte. So ist unter anderem die wachsende Nutzung von mobilen Daten mit dem Smartphone entsprechend berücksichtigt, indem jegliche Erhebungen und Verarbeitungen von Informationen geregelt sind. Die Rechte, die sich für Privatpersonen aus der DSGVO ergeben, sind ein wirksames Instrumentarium, um den Datenschutz auch persönlich greifbar und erfahrbar zu machen. Das setzt natürlich eine Auseinandersetzung und Sensibilisierung mit dem Thema voraus.
Unternehmen, Organisationen und Behörden in der EU müssen sich an die Regeln und Pflichten aus der DSGVO halten. Tun sie das nicht, drohen hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Es gilt aber immer der sogenannte „Angemessenheitsgrundsatz“ – in der Praxis sind die Bußgelder daher oft viel niedriger. Außerdem bekommen die Verantwortlichen in der Regel die Möglichkeit, den Verstoß selbst zu beheben und die Betroffenen zu informieren. Wer das macht, bekommt meistens nur eine Verwarnung und muss kein Bußgeld zahlen. Die Entscheidung dafür trifft die zuständige Behörde. Die DSGVO schafft Klarheit im Umgang mit Daten und schiebt unseriösen Geschäftspraktiken einen Riegel vor. Anbieter, die den Datenschutz gewissenhaft umsetzen, dürften dadurch in der Wahrnehmung der Kund:innen an Vertrauen gewinnen.
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