Die EU-Institutionen haben sich auf strengere Regeln für Internetkonzerne geeinigt. Das Gesetz über digitale Dienste nennt sich Digital Services Act (kurz: DSA) und stellt laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine historische Einigung dar. Bei Twitter schreibt sie, dass die „neuen Regeln Online-Nutzer:innen schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.“ 

Was regelt der Digital Services Act? 

Grundsätzlich geht es um eine Reihe an Verordnungen, an die sich Online-Unternehmen künftig halten müssen. Für Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzer:innen gelten dabei deutlich mehr Regeln als für kleinere. Der DSA sieht im Wesentlichen drei große Bereiche vor, in denen zukünftig mehr Verbraucher:innenschutz gelten soll:  

  • Entfernung von illegalen Inhalten: Nach dem Prinzip „Was offline illegal ist, soll es auch online sein“ sollen Online-Plattformen rechtswidrige Inhalte schneller aus dem Netz entfernen müssen. Dazu zählen Hassreden (Hate Speech), aber auch schädliche Desinformation (Fake News) sowie Kriegspropaganda auf Social-Media-Plattformen. Betroffen sind außerdem gefälschte Produkte auf Online-Marktplätzen.  
  • Einschränkungen für personalisierte Werbung: Der DSA soll personalisierte Werbung einschränken. Der Hintergrund: Gesponserte Posts bei Instagram, Kauf-Vorschläge bei Amazon und Werbebanner auf Webseiten basieren auf Nutzungsdaten. Internetkonzerne wie die Facebook-Mutter Meta, Google und Co. werten etwa mit Hilfe von Cookies aus, welche Inhalte Nutzer:innen interessieren, was sie liken und kaufen. Das kombinieren sie mit persönlichen Daten wie Alter und Geschlecht und spielen individuell zugeschnittene Werbeanzeigen aus. Der DSA verbietet künftig die Datenauswertung bei Minderjährigen komplett. Bei Erwachsenen sind sensible Daten künftig tabu. Dazu zählen etwa Gesundheitsdaten und Informationen zur sexuellen Orientierung, zu politischen Ansichten oder religiösen Überzeugungen. 
  • Mehr Transparenz bei Algorithmen: Online-Plattformen müssen die wichtigsten Kriterien ihrer Empfehlungsalgorithmen offenlegen. Das sind, vereinfacht gesagt, Programme, mit denen Anbieter wie Google, Meta und Amazon darüber entscheiden, welche Nachrichten, Beiträge und Produkte Nutzer:innen sehen. Die Offenlegung soll auch zeigen, ob bestimmte Dienste womöglich problematische Inhalte bevorzugen, etwa Bilder mit nackter Haut oder Gewaltdarstellungen.   

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„Offensive gegen die Übermacht der Big-Tech-Unternehmen“ 

Insgesamt bewerten die politischen Parteien den Vorstoß der EU positiv. EU-Politikerin Alexandra Geese (Die Grünen) spricht von „einer Offensive gegen die Übermacht der Big-Tech-Unternehmen“. Martin Schirdewan von den Linken begrüßt die weiteichenden Transparenzverpflichtungen der Online-Plattformen“.  

Es gibt aber auch Kritik: Patrick Breyer (Piraten) ist enttäuscht und meint, dass das Gesetz „vielfach beim Schutz unserer Grundrechte im Netz“ versagt. Einer Reihe von Bürgerrechtsorganisationen geht das Gesetz dagegen zu weit. „Fair Vote UK“, „Bits of Freedom“ und „Wikimedia Deutschland“ sowie weitere kritisierten bereits im Vorfeld in einem Statement den Digital Services Act als „zu weitgehende Ermächtigung der Europäischen Kommission“. 

Wann tritt das Gesetz in Kraft? 

Der finale Gesetzestext wird aktuell ausgearbeitet, sodass noch nicht alle Details bekannt sind. Über die Endfassung müssen dann das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten abstimmen – die Abstimmung gilt als Formsache. Sollte sie vor der Brüsseler Sommerpause stattfinden, könnte der Digital Service Act noch in diesem Jahr in Kraft treten – als einer von zwei großen Teilen des so genannten Digitalpakts, den die EU-Kommission im Dezember 2020 auf den Weg gebracht hat. Der andere Teil, ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act), wurde bereits Ende März beschlossen. Dabei geht es um die stärkere Regulierung der Marktmacht von Tech-Konzernen wie Google und Meta. 

Was sich mit Inkrafttreten des DSA für deutsche Internetnutzer:innen ändert, bleibt abzuwarten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) regelt hierzulande bereits die Bekämpfung von Straftaten im Internet. Der DSA wird das NetzDG in weiten Teilen ersetzen und eine europaweit einheitliche Regelung schaffen.